Unterstützung bei der Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungen, Vereinbarungen von Unterhalt und Adoptionen in Freiburg



Da dies der Fall ist, schreibt das Gesetz an vielen Stellen die notarielle Beurkundung vor, etwa bei

  • Eheverträgen zum Güterstand
  • Regelungen zum Versorgungsausgleich
  • Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen.

Schließt man keinen Ehevertrag, so gilt nach Eheschließung das Gesetz. Was in dem einen Fall angemessene Folgen nach sich zieht, kann im nächsten Fall für beide Seiten nicht das richtige Ergebnis sein. Im Bereich des Güterrechts gilt ohne Ehe­vertrag die so genannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass während der Ehezeit hinzu­ge­kom­mene Vermögen hälftig geteilt wird. Für viele Ehen ist das eine faire Lösung. Bei anderen ist es jedoch empfehlenswert, vorsorglich Regelungen zu treffen. So fällt beispielsweise der Wertzuwachs einer Praxis oder der Wert eines Unternehmens ohne Ehevertrag regelmäßig in den Zugewinnausgleich. Wenn und weil solchen Vermögenszuwächsen keine flüssigen Mittel entgegenstehen, kann der Ausschluss von Praxis oder Unter­nehmen aus dem Zugewinnausgleich die wirt­schaft­liche Existenz sichern.



In anderen Fällen, etwa wenn kein gemeinsamer Kinder­wunsch besteht und beide Ehepartner wirtschaftlich selbstständig sind, kann es sinnvoll sein, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt vollständig auszuschließen.


Wenn Ihre Ehe – wie etwa 1/3 der Ehen – geschieden werden soll, beraten wir Sie dazu, wie die Rechtsfolgen einer Scheidung gestaltet werden können. Dies kann Ihnen eine langwierige und nervenaufreibende gerichtliche Auseinandersetzung ersparen. So kann es zum Beispiel Sinn machen, dass ein Ehegatte die eheliche Immobilie über­nimmt und dafür den anderen Ehegatten auszahlt. Vielfach empfehlen wir auch, Kindesunterhalt und Sorgerecht zu regeln.


Auch bei Adoptionen stehen wir Ihnen als kompetente und erfahrene Ansprech­partner zur Verfügung. Wie weisen Sie auf die rechtlichen Gestaltungs­möglich­keiten hin (Adoption mit starken oder schwachen Wirkungen) und reichen Ihren Antrag bei Gericht ein.


In der Regel ist es sinnvoll, familienrechtliche Vereinbarungen in einem ersten Termin zu besprechen und einen zweiten zu beurkunden. Wir ermitteln, worauf es Ihnen ankommt und finden für Sie passgenaue Lösungen!




Notar hilf bei Familienrecht in Freiburg




 
 
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