Wir beraten Sie umfassend und kompetent im Erbrecht, einem der komplexesten Rechtsgebiete überhaupt. Es bietet zahlreiche Fallstricke: Vielen Menschen ist zum Beispiel nicht bekannt, dass bei verheirateten Kinderlosen Eltern oder Geschwister gesetzliche Erben sein können. Wir zeigen Ihnen insbesondere auf
In der Regel wird Ihr Testament oder Erbvertrag in einem zweiten Termin beurkundet. Ein beurkundetes Testament oder ein beurkundeter Erbvertrag ersetzt in aller Regel den Erbschein. Wir registrieren das Testament oder den Erbvertrag beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer und sorgen so dafür, dass Ihr Testament oder Erbvertrag nach Ihrem Tod gefunden wird.
Auch für die Nachlassabwicklung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Wir beraten Sie dazu, welche Schritte erforderlich sind, um an den Nachlass zu gelangen und wie gewünscht zu verteilen. Sie können bei uns einen Erbscheinsantrag bekunden. Wenn es zulässig und möglich ist, werden wir sie auch über die Möglichkeit der Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses aufklären. Bei mehreren Erbinnen bedarf eine Erbauseinandersetzung der notariellen Beurkundung, wenn Grundbesitz verteilt werden soll. Gleichfalls schreibt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung bei Übertragung der ganzen Erbschaft vor – auch dann, wenn keine Grundstücke, Wohnungen oder Erbbaurechte im Nachlass vorhanden sind. Selbstverständlich nehmen wir auch diese Beurkundungen gerne für Sie vor!